1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern iSd. § 13 BGB.
Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
2. Auskünfte, Beratung; Eigenschaften, Garantie
2.1. Auskünfte und Beratung hinsichtlich unserer Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstigen technischen Angaben sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte.
2.2. Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten ist nur eine Leistungsbeschreibung und keine Darstellung geschuldeter Eigenschaften.
2.3. Bestimmte Eigenschaften unserer Ware oder Leistung gelten mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung nur dann als von uns vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Garantien werden von uns nur dann übernommen, wenn wir eine vereinbarte Eigenschaft schriftlich als "garantiert" bezeichnet haben.
3. Probeexemplare; Modelle
Die Eigenschaften von zur Verfügung gestellten Probeexemplaren bzw. Modellen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Vertragsschluss, Lieferumfang, Abnahme
4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Ware ausliefern. Im letzteren Fall wird die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
4.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Abreden oder Änderungen oder Ergänzungen sind nichtig.
4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnahmeverzögerungen sind wir berechtigt, das Material bzw. die Ware für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen und/oder einzukaufen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Ware hinzuweisen.
4.5 Verzögert sich die Abnahme der Ware aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Wahl sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen. Wir müssen hierin nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinwiesen. Im Falle des Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz mindestens 10% des Nettolieferpreises. Der Nachweis eines abweichenden, auch geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
5. Lieferzeit
5.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei un-verbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.
5.2 Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.
5.3 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Geraten wir in Lieferverzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach dem fruchtlosen Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder Nichterfüllung - gleich aus welchem Grunde - bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 11.
6. Selbstlieferungsvorbehalt; höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
6.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen trotz ordnungsgemäßer, kongruenter Eindeckung Lieferung oder Leistung unserer Unterlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
6.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach6.1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist nicht unerheblich überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Lieferverzögerung für ihn objektiv unzumutbar ist.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
7.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers oder der Niederlassung auf den Kunden über, soweit wir keine Bringschuld vereinbart haben.
7.3 Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
8. Haftung wegen Mängeln
8.1 Unsere Haftung wegen mangelhafter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, für die Folgen fehlerhafter Benutzung oder Abnutzung der Ware, übermäßigen Einsatz oder ungeeignete Behandlung und Pflege.
9. Preise, Zahlungsbedingungen
9.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO einschließlich Verpackung, Fracht ab Lieferwerk oder Lager, zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
9.2. Fracht- und Transportkosten werden dem Kunden belastet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
9.3 Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils gültigen allgemeinen Produktpreisliste bzw. Preisliste für Lohnarbeiten ausgeführt.
9.4 Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten sowie Kosten durch Umweltauflagen entsprechend zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Dieses Recht besteht nicht, wenn durch die Absenkung eines oder mehrerer Kostenfaktoren die Steigerungsrate bei anderen Kostenfaktoren ausgeglichen wird.
9.5 Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne Skonti zahlbar, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto.
9.6 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung angemessener Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
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10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (nachstehend insgesamt "Vorbehaltsware"), bis unsere Forderungen aus dem geschlossenen Vertrag beglichen sind.
10.2 Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderung hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
11. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
11.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht ebenfalls nicht:
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für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit und erheblicher Pflichtverletzung;
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wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB dem Kunden unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist, oder bei schuldhafter Überschreitung eines als fix vereinbarten Leistungstermins;
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im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
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soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
„Wesentliche Vertragspflichten" sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; we¬sentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
11.3. Mit Ausnahme des Vorsatzes, der Arglist oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bis zu einem Haftungshöchstbetrag in Höhe von EUR. 10.000,00 je einzelnen Schadensfall.
12. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
12.1 Ihnen ist als Kunde durch Gesetz ein Widerrufsrecht für Ihre Vertragserklärung eingeräumt. Bei der Frist für Ihren Widerruf muss differenziert werden:
Grundsätzlich können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Für den Fall, dass Sie die Widerrufsbelehrung in Textform erst nach Vertragsschluss erhalten, beginnt die Frist frühestens am Tag nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung zu laufen und Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Für den Fall, dass Sie überhaupt keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben, läuft keine Widerrufsfrist. Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache jederzeit widerrufen.
Für den Fall, dass Sie eine Widerrufsfrist wahren müssen, genügt zur Wahrung dieser Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
RST Gesellschaft für Wasserspartechnik, Neue Spreestr. 7, 15517 Fürstenwalde
12.2. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Haben die vorstehenden Hinweise nicht spätestens bei Vertragsschluss erhalten, so ist durch Sie für Verschlechterung der Sache die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, kein Wertersatz zu leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlung müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
12.3. Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir als ihr Vertragspartner mit der Ausführung einer Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie dies selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
13. Erfüllungsort; anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Firma in Fürstenwalde.
13.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages aus anderen Gründen als den §§305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige/undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.
Hinweis:
Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird, und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.
Fürstenwalde, den 06.12.2010
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1. Geltungsbereich/Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegen-über Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, das heißt, natürlichen oder juristischen Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben.
1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB). Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.
2. Auskünfte, Beratung, Eigenschaften der Produkte
2.1 Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und Beachtung unserer Handlingsvorschriften werden durch unsere Auskünfte und Beratung nicht entbehrlich.
2.2. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Ausstattungsangaben sowie sonstigen, insbesondere technischen Angaben sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Derartige Angaben stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien dar. Auch nicht mit Toleranzen versehene Kenndaten, wie sie in Katalogen und/oder Broschüren enthalten sind sowie Ratschläge und Hinweise unserer Mitarbeiter unterliegen branchenüblichen Abweichungen und Veränderungen, insbesondere durch technische Entwicklungen.
2.3 Unsere Anwendungshinweise sind mit branchenüblicher Sorgfalt abgefasst, entbinden unsere Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Prüfung der Produkte zu dem von ihnen vorausgesetzten Zweck.
2.4 Eine Beratungspflicht übernehmen wir nur ausdrücklich kraft schriftlichem Beratungsvertrag.
2.5 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten und unserer Werbung stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe unserer Produkte dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als "Eigenschaft" der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.
2.6 Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.
2.7 An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstigen Eigenschaftsbeschreibungen, Kostenvoranschlägen und sonstige Unterlagen über unsere Produkte und Leistungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde verpflichtet sich, die in vorstehendem Satz aufgeführten Unterlagen nicht Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2.8 Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir außerhalb der gesetzlich zwingenden Haftung nicht, soweit wir mit dem Kunden nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart haben.
3. Probeexemplare/Muster
3.1. Die Eigenschaften von angefertigten Probeexemplaren bzw. Mustern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe von Probeexemplaren oder Mustern nicht berechtigt. Unsere Probeexemplare und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verwertet, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Vertragsschluss, Lieferumfang, Abnahme
4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind oder verbindliche Zusagen enthalten. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäftsverkehr - erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bestätigen. Bei sofortiger Lieferung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.
4.2 Für den Inhalt des Liefervertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
4.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nichtig. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.
4.4 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnahmeverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
4.5 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen.
4.6 Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen der Stück- oder Gewichtsmenge von bis zu 5% gegenüber dem Bestellvolumen vorzunehmen.
4.7 Wir sind lediglich verpflichtet aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten. Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko…“.
4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder der Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Wahl sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz mindestens 20% des Nettolieferpreises. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der mit der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 2% des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Kostenaufwand entstanden ist.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach Fristablauf anderweitig über die vertragsgegenständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern.
4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen hinauszuschieben.
5. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug, Warenrückgabe
5.1 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten. Bei Fristen und Lieferterminen, die wir nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart haben, kann uns der Käufer nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
5.2 Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten vollständig geleistet sind. Entsprechendes gilt für Liefer- und/oder Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Liefer- und/oder Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.
5.3 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt bei Holschulden der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Produkte. Zu Teillieferungen sind wir durch die vorstehenden Regelungen nicht berechtigt.
5.4 Das Interesse des Kunden an unserer Leistung entfällt mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nur dann, wenn wir wesentliche Teile nicht oder verzögert liefern.
5.5 Die Lieferung erfolgt - falls nicht anders vereinbart - bei Langfristkontrakten mit Abruf, als auch bei Einzelverträgen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nach unserer Wahl. Wir können die Ware zum 1. Werktag nach Vertragsschluss und jederzeit innerhalb der Lieferfrist während üblicher Geschäftszeiten des Kunden andienen.
5.6 Wir geraten nicht in Verzug, so lange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
5.7 Solange vom Kunden zu stellende Transportmittel nicht zur Verfügung stehen, sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet. Wir sind jedoch berechtigt, bei ausführbarem Versand- oder Abrufauftrag die Lieferung mittels eigener oder angemieteter Transportmittel zu bewirken. In diesem Fall reist die Ware auf Gefahr des Kunden.
6. Höhere Gewalt/Selbstbelieferung
6.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistung unserer Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse Höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen - z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
6.2 Ist ein Liefer- und/oder Leistungstermin oder eine Liefer- und /oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach 6.1 der vereinbarte Liefer- und/oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- und/oder Leistungsfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Werk und ein etwaig vereinbarter Versand durch uns unversichert und bei Hol- und Schickschuld auf Gefahr und zu Lasten des Kunden.
7.2 Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt bei vereinbarter Versendung uns vorbehalten. Wir werden uns jedoch bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
7.3 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der zu liefernden Produkte an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer, oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, bei Lieferung ab Werk spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder unseres Lagers, oder unserer Niederlassung auf den Kunden über, es sei denn, es ist eine Bringschuld vereinbart.
7.4 Die Gefahr geht bei vereinbarter Lieferung ab Werk auch dann auf den Kunden mit Verlassen des Werkes und/oder Lagers über, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft).
7.5 Bei Rücklieferungen (Waren und/oder Leergut und/oder Mehrwegtransportverpackungen und/oder –paletten) trägt der Kunde die Gefahr.
7.6 Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
8. Mängelrüge/ Pflichtverletzung/ Gewährleistung
8.1 Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 12 Tage nach Abholung bei Lieferung ab Werk, ansonsten nach Anlieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Ziff. 8.6., uns gegenüber zu rügen. Dies gilt auch, wenn zuvor Muster und/oder Proben übersandt wurden. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Mängeln aus.
8.2 Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Mängeln aus. Soweit Stückzahl- und Gewichtsmängel nach den vorstehenden Untersuchungspflichten bereits bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese Mängel beim Empfang der Produkte gegenüber dem Transportunternehmer zu beanstanden und sich die Beanstandung bescheinigen zu lassen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt auch insoweit jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Mängeln aus.
8.3 Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen.
8.4 Soweit die Pflichtverletzung sich nicht ausnahmsweise auf eine Werkleistung unsererseits bezieht, ist der Rücktritt ausgeschlossen, soweit unsere Pflichtverletzung unerheblich ist.
8.5 Für nachweisbare Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsmängel leisten wir - soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist oder ein Fall des §§ 478, 479 BGB (Rückgriffanspruch in der Lieferkette) vorliegt - über einen Zeitraum von 1 Jahr Gewähr, gerechnet vom Tage des Gefahrüberganges an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, grob fahrlässiger, vorsätzlichen oder arglistiger Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder wenn in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB eine längere Frist festgelegt ist.
8.6 Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß unsere Produkte nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
8.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 11.
8.8 Unsere Gewährleistung, dass heißt unsere Haftung auf Grund von Pflichtverletzung wegen Mängeln ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung oder mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen. Dies gilt nicht bei arglistigem oder vorsätzlichem Verhalten unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
8.9 Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung oder außergewöhnliche Abnutzung der Produkte, übermäßigen Einsatzes, oder ungeeignete Lagerbedingungen, beispielsweise die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.
8.10 Wir leisten nicht Gewähr für Teile, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch der Produkte verschleißen und/oder regelmäßig vom Kunden zur Erhaltung der ordnungsgemäßen Funktion ausgewechselt werden müssen, bzw. dem Verbrauch oder Verschleiß unterliegen, sowie bei Verbrauchsteilen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum begrenzt und überschritten ist, soweit die Fehlfunktion in dem Verschleiß begründet ist.
8.11 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit, oder Brauchbarkeit.
8.12 Die Anerkennung von Pflichtverletzungen, insbesondere in Form von Sachmängeln, bedarf stets der Schriftform.
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9. Preise, Zahlungsbedingungen, Unsicherheitseinrede
9.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro netto ausschließlich Verpackung, Fracht und etwaigem Mindermengenzuschlag ab Lieferwerk oder Lager, zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
9.2 Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfanges sind, werden mangels abweichender Vereinbarung auf der Basis unserer jeweils gültigen allgemeinen Preislisten ausgeführt.
9.3 Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei den genannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostensteigerung durch die Steigerung anderer der vorgenannten ausgeglichen wird, werden wir diese Kostensenkung im Rahmen einer Preissenkung weitergeben.
9.4 Tragen wir ausnahmsweise vertragsgemäß die Frachtkosten, so trägt der Kunde die Mehrkosten, die sich aus Tariferhöhungen der Frachtsätze nach Vertragsschluss ergeben.
9.5 Unsere Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort zahlbar nach Lieferung der Ware bzw. Leistung ohne jeden Abzug.
9.6 Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 7 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung.
9.7 Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
9.8 Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9.9 Ein Verzug des Kunden bewirkt die sofortige Fälligkeit aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Ohne Rücksicht auf Stundungsabreden, Wechsellauf- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind in diesem Fall sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber unverzüglich zur Zahlung fällig.
9.10 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.
9.11 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.12 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.13 Angebotene Wechsel nehmen wir nur ausnahmsweise kraft ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber herein. Wir berechnen Diskontspesen vom Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Verfallstag des Wechsels, sowie Wechselkosten. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln hat der Kunde zu tragen. Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag ihrer Einlösung als Zahltag. Bei einer Ablehnung der Wechseldiskontierung durch unsere Hausbank, oder bei Vorliegen von vernünftigen Zweifeln daran, dass eine Wechseldiskontierung während der Wechsellaufzeit erfolgt, sind wir berechtigt, unter Rücknahme des Wechsels sofortige Barzahlung zu verlangen.
10. Eigentumsvorbehalt / Pfandrecht
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Anlagen und Waren vor (nachstehend insgesamt "Vorbehaltsware"), bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
10.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern.
Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
10.4 Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.
10.5 Der Kunde bleibt zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten.
10.6 Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.
10.7 Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkte bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß Ziff. 10 beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.
10.8 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - ohne dass wir vorher vom Vertrag zurücktreten müssen - zur Rücknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall ohne Weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären, oder zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderung hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
10.9 Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
11. Haftungsausschluss/ -begrenzung
11.1 Wir haften nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -, und/oder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:
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für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
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für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten;
-
wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB dem Kunden unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist;
-
im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
-
im Falle des Verzuges, soweit ein Fixtermin vereinbart war;
-
soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware, oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
11.2 In anderen Fällen haften wir für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht jedoch im Falle leichter Fahrlässigkeit.
11.3 Im Falle der vorstehenden Haftung nach Ziff. 11.2 und einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
11.4 Unsere Haftung ist mit Ausnahme der Inanspruchnahme einer Garantie, der Übernahme des Beschaffungsrisikos, dem Fall des Vorsatzes und der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und sonstiger gesetzlich zwingender, abweichender Haftungssummen der Höhe nach insgesamt beschränkt auf eine Haftungshöchstsumme von EUR 150.000,00 je einzelnem Schadensfall. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 11.2 bis 11.4 gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.
11.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).
13. Schutzrechte
13.1 Sofern nicht etwas Anderes vereinbart wurde, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung in der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns an den Kunden gelieferten Produkten berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziff. 8.9 bestimmten Frist wie folgt:
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Wir werden nach unserer Wahl zunächst versuchen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken, oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich jedoch nach diesen Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen richten.
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Dem Kunden stehen nur dann Rechte zu, wenn er uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich oder in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt, und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Wird der Kunde infolge der Benutzung der von uns gelieferten Produkte von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen angegriffen, so verpflichtet sich der Kunde, uns hiervon unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat uns bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die unsere Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
13.2 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung, oder dadurch verursacht wird, dass die Produkte vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt werden.
14. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/Salvatorische Klausel
14.1 Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden oder dessen trotz Abmahnung nicht auf Zurückbehaltungsrechten oder sonstigen Rechten beruhende Zahlungseinstellung berechtigen uns, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten, oder die Lieferung der Kaufsache oder unsere Leistung von der vorherigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Ist die Lieferung der Kaufsache oder unsere bereits erfolgt, so wird die Gegenleistung in den vorgenannten Fällen sofort fällig. Wir sind auch berechtigt, die Kaufsache in den vorgenannten Fällen zurückzufordern und bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.
14.2 Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages aus anderen Gründen als agb-rechtlichen Gründen nach den §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt . Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige/undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird – mit Ausnahme einer Unwirksamkeit einer Klausel aus agb-rechtlichen Gründen nach den §§ 305-310 BGB - ausdrücklich ausgeschlossen.
Hinweis:
Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.
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